Projekt Beschreibung

KLAVIER

zu den lehrpersonen

Bad Säckingen, Rickenbach, Wehr,
Rippolingen, Laufenburg

Jun He, Christian Mirbach,
Matthias Wörz, Susanne Zimmermann

Ab 5 Jahren spielbar

Klavier

Das Klavier gehört zu den Tasteninstrumenten. Der Name Klavier kommt aus dem lateinischen „clavis“ und das bedeutet Taste. Klavier ist eigentlich ein Oberbegriff für Pianino und Flügel. Das Pianino ist das kleinere, kastenförmige und aufrecht stehende Klavier, es wird heute aber normalerweise nicht Pianino, sondern auch Klavier genannt. Also ist der Begriff Klavier sowohl ein Überbegriff für Pianino und Klavier, als auch die Bezeichnung für das Pianino im Speziellen. Das Klavier ist ein Soloinstrument, das heißt, man spielt es oft alleine. Es kommt aber auch vor, dass es in unserem Orchester mitspielt, entweder mit den anderen Instrumenten zusammen, oder als Soloinstrument vom Orchester begleitet. In klassischen Stücken spielt das Klavier eine große Rolle, aber auch aus der modernen Musik ist das Klavier heute nicht mehr wegzudenken.

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Unsere Ermässigungen

Als kommunale Musikschule ist es unser Ziel, alle Kinder und Jugendlichen zu erreichen und einen professionellen Musikunterricht anzubieten. Ein wichtiges Mittel zur Unterstützung sind daher unsere Förderungen und Rabatte. Sehr gerne helfen wir mit weitergehenden Informationen und unterstützen Sie bei der Antragstellung.

  • Begabtenförderung:
    In Fällen besonders förderungswürdiger Begabung kann auf Wunsch der Eltern von der jeweiligen Lehrkraft bei der Schulleitung eine Ermäßigung beantragt werden. Diese beträgt 20% und gilt jeweils für ein Schuljahr und ein Belegfach.

  • Geschwisterermäßigung:
    Werden drei oder mehr Kinder einer Familie gleichzeitig bei der Musikschule unterrichtet, erhält die Familie eine Ermäßigung von 25 % auf alle Belegungen.

  • Sozialermäßigung:
    Diese Ermäßigung für Kinder wird auf Antrag in allen Fällen gewährt, in denen die Eltern einen Wohnberechtigungsschein vorlegen können. Die Sozialermäßigung beträgt in der Regel 1/3 des Unterrichtsentgelts, Aufnahmeentgelts und der Instrumentenmiete.

  • Bildung und Teilhabe:
    Unter bestimmten Umständen kann über das Jobcenter des Landkreis Waldshut die Förderung „Bildung und Teilhabe am kulturellen Leben“ beantragt werden. Bei Bewilligung wird der Monatsbeitrag um 15€ reduziert. Kontaktieren Sie uns bitte für weitere Informationen.

Gebühren für Kinder / monatlich

  • Alle Hauptfächer á 20 Min/Woche: 54€
  • Alle Hauptfächer á 30 Min/Woche: 81€
  • Alle Hauptfächer á 40 Min/Woche: 109€
  • Alle Hauptfächer á 45 Min/Woche: 121€
  • Alle Hauptfächer á 60 Min/Woche: 155€
  • 2 Schüler á 30 Min/Woche: 47,50€
  • 2 Schüler á 45 Min/Woche: 63€
  • Ab 3 Schüler á 45 Min/Woche: 43€
  • Klassenmusizieren , ohne Instrument, mind. 6 Teilnehmer á 45min: 22€
  • Klassenmusizieren, inkl. Instrumentenmiete: 35,50€
  • Musikwelt der Kinder (2-3 Jahre) á 30 Min/Woche: 17,50€
  • Musikwelt der Kinder (4-6 Jahre) á 45 Min/Woche: 26€

Voraussetzung mind. 6 Teilnehmer pro Gruppe

  • Einmal wöchentlich Unterricht á 60 Min/Woche: 42€
  • Zweimal wöchentlich Unterricht á 60 Min/Woche: 78,50€
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Gebühren für Erwachsene / monatlich

  • 5 Unterrichtsstunden á 30 Min/Woche: 130€
  • 10 Unterrichtsstunden á 30 Min/Woche: 240€
  • 5 Unterrichtsstunden á 45 Min/Woche: 195€
  • 10 Unterrichtsstunden á 45 Min/Woche: 360€
  • 10€ pro Teilnehmer pro Stunde (60 Min.)
    ( mind. 4-max. 6 Teilnehmer)
  • 10er Pass á 45 Min. 2er-Gruppe = 400 € (200 €/Person)
  • 10er Pass á 60 Min. 2er-Gruppe = 520 € (260 €/Person)
Freitags 18:30-20:00 Uhr (außerhalb Schulferien)
Voraussetzung mind. 6 Teilnehmer pro Gruppe

  • Monatliche Kosten pro Teilnehmer: 51,30€
    oder
  • Gesambetrag einmalig: 564,30€
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Jetzt schnuppern

Als neu aufgenommener oder umgemeldeter Schüler besteht für dich eine zweimonatige Probezeit. Über eine vorzeitige Beendigung des Unterrichts entscheidet die Schulleitung im Einvernehmen mit der Lehrkraft. Entgeltpflicht besteht für die gesamte Probezeit (2 Monate), auch bei vorzeitiger Beendigung des Unterrichts.

Anmeldungen bedürfen der Schriftform und sind ausschließlich an die Schulleitung zu richten. Sie sind jederzeit möglich. Die Aufnahme von Schülern erfolgt in der Regel zum Beginn des neuen Schuljahres und, sofern Unterrichtsplätze zur Verfügung stehen, auch im laufenden Schuljahr.