Unsere Lehrkräfte
Grundlage für eine gelingende musikalische Bildung sind unsere künstlerisch wie pädagogisch professionellen Lehrerinnen und Lehrer. Dies bedarf eines attraktiven Berufsbildes für Musikschulpädagoginnen und Musikschulpädagogen sowie gesicherter und ausgestalteter Arbeitsverhältnisse.
Unsere kollegiale Zusammenarbeit ist von Wertschätzung und Toleranz geprägt. Die Arbeit im Team ist Wesensmerkmal öffentlicher Musikschularbeit. Praxisnahe, wie auch zukunfts-orientierte Fort- und Weiterbildung der Lehrkräfte ist für uns ein wesentlicher Qualitätsaspekt.
Bad Säckingen
Herrischried
Laufenburg
Murg
Rickenbach
Wehr
Unsere Geschäftsstelle
Wir sind für dich da…
Stv. Schulleiterin
- Stephanie Klomki
Stv. Leitung der Musikschule
- stephanie.klomki@musaek.de
Geschäftsstelle – Assistenz der Schulleitung
- Gabriele Hauber
T: 07761 2416; Mo-Do 08-12 Uhr; Mo 13-15 Uhr
- gabriele.hauber@musaek.de
Geschäftsstelle – Finanzen
- Stephanie Gäng
T: 07761 2416; Mo, Mi & Fr 09-12 Uhr
- stephanie.gaeng@musaek.de
Freiwilliges soziales Jahr
Alessio Ancona
T: 07761 2416; Mo – Fr 08-15 Uhr
alessio.ancona@musaek.de
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Wir bieten Unterricht und sonstige Aktivitäten im Musikschulgebäude in der Friedrichstraße 33 und dezentral nach Bedarf in den Schulgebäuden der Stadt und in den Mitgliedsgemeinden des Zweckverbandes an. Die Unterrichte finden in der Regel in den gemeindeeigenen Räumen statt, die dadurch zusätzlich sinnvoll genutzt werden.
Probezeit
Für die neu aufgenommenen Schüler und für Ummeldungen besteht eine zweimonatige Probezeit. Über eine vorzeitige Beendigung des Unterrichts entscheidet die Schulleitung im Einvernehmen mit der Lehrkraft. Entgeltpflicht besteht für die gesamte Probezeit (2 Monate), auch bei vorzeitiger Beendigung des Unterrichts.
Jetzt schnuppern!
Als neu aufgenommener oder umgemeldeter Schüler besteht für dich eine zweimonatige Probezeit. Entgeltpflicht besteht für die gesamte Probezeit (2 Monate), auch bei vorzeitiger Beendigung des Unterrichts.
Anmeldungen bedürfen der Schriftform und sind ausschließlich an die Schulleitung zu richten. Sie sind jederzeit möglich.
Die Aufnahme von Schülern erfolgt in der Regel zum Beginn des neuen Schuljahres und, sofern Unterrichtsplätze zur Verfügung stehen, auch im laufenden Schuljahr.