Ballett
Wir sind stolz darauf, an der MUSÄK klassischen Ballettunterricht anbieten zu können. Dies hat bei uns eine sehr lange Tradition. Mit Ivan Korneev haben wir einen Ballettmeister, der den Tänzer:innen diese traditionsreiche Kunst auf professionelle und zeitgemäße Art vermittelt.
Ballett schult nicht nur harmonische Bewegungsabläufe und die Koordinations- und Konzentrationsfähigkeit, sondern auch das Vermögen zu einfühlsamem Miteinander. Darüber hinaus ist es gesundheitsfördern, beugt Haltungsschäden vor und hat einen positiven Effekt auf Körpergefühl und Selbstbewusstsein.
Bereits ab 4 Jahren können Nachwuchstänzer:innen die große Kunst des Balletttanzes erlernen. Um die jüngeren Kinder nicht zu überfordern, dauert die Lektion für 4-6 jährige im Kinderballett nur 45 Minuten. Ab 6 Jahren wird die Ausdauer der Kinder größer, so dass der Unterricht auf 60 Minuten erweitert wird.
Im Rahmen der Erwachsenenakademie bieten wir ebenfalls einen Kurs für Erwachsene an.
Sie sind sich nicht sicher, ob Ballett das Richtige für Sie oder Ihr Kind ist? Dann können Sie jederzeit in unseren Kursen schnuppern und sich beraten lassen.
Unterrichtszeiten:
Dienstag 15:00 Uhr – 16:00 Uhr -> ab 4-6 Jahre
Dienstag 16:00 Uhr – 17:00 Uhr -> ca. 9-11 Jahre
Dienstag 17:00 Uhr – 18:00 Uhr -> ab 14-18 Jahre
Freitag 15:00 Uhr – 16:00 Uhr -> ca. 7-10 Jahre
Freitag 16:00 Uhr – 17:00 Uhr -> ca. 12-13 Jahre
Freitag 17:00 Uhr – 18:00 Uhr -> ca. 14-18 Jahre
Freitag 18:30 Uhr – 20:00 Uhr -> Erwachsenenballett
SchnupperschülerInnen sind jederzeit herzlich Willkommen. Bitte gib uns vorab per Mail (info@musaek.de) oder telefonisch (07761 2416) Bescheid, wenn du schnuppern möchtest.
Gebühren für Kinder / monatlich
- 1x wöchentlich Unterricht á 45 Min/Woche: 35,00 € (Kinderballett 4-6 Jahre)
- 1x wöchentlich Unterricht á 60 Min/Woche: 45,50 €
- 2x wöchentlich Unterricht á 60 Min/Woche: 84,50 €
Gebühren für Erwachsene / monatlich
Voraussetzung mind. 6 Teilnehmer pro Gruppe
- Monatliche Kosten pro Teilnehmer: 53,50€
oder - Gesambetrag einmalig: 588,50€
Unsere Ermässigungen
Als kommunale Musikschule ist es unser Ziel, alle Kinder und Jugendlichen zu erreichen und einen professionellen Musikunterricht anzubieten. Ein wichtiges Mittel zur Unterstützung sind daher unsere Förderungen und Ermäßigungen. Sehr gerne helfen wir mit weitergehenden Informationen und unterstützen Sie bei der Antragstellung.
Begabtenförderung:
In Fällen besonders förderungswürdiger Begabung kann auf Wunsch der Eltern von der jeweiligen Lehrkraft bei der Schulleitung eine Ermäßigung beantragt werden. Diese beträgt 20% und gilt jeweils für ein Schuljahr und ein Belegfach.Geschwisterermäßigung:
Werden drei oder mehr Kinder einer Familie gleichzeitig bei der Musikschule unterrichtet, erhält die Familie eine Ermäßigung von 25 % auf alle Belegungen.Studienvorbereitende Ausbildung an Musikschulen (SVA):
Für Schülerinnen und Schüler die von der Musikschule in das SVA-Programm aufgenommen werden, beschränkt sich die Zahlungsverprlichtung auf das Entgelt für Einzelunterricht 45 Minuten. Alle darüber hinaus gehenden Angebote, welche für die Ausbildung notwendig sind, werden aufgrund einer Förderung nicht in Rechnung gestellt.Sozialermäßigung:
Diese Ermäßigung für Kinder wird auf Antrag in allen Fällen gewährt, in denen die Eltern einen Wohnberechtigungsschein vorlegen können. Die Sozialermäßigung beträgt in der Regel 1/3 des Unterrichtsentgelts, Aufnahmeentgelts und der Instrumentenmiete.Bildung und Teilhabe:
Unter bestimmten Umständen kann über das Jobcenter des Landkreis Waldshut die Förderung „Bildung und Teilhabe am kulturellen Leben“ beantragt werden. Bei Bewilligung wird der Monatsbeitrag um 15,- € reduziert. Kontaktieren Sie uns bitte für weitere Informationen.
Jetzt starten!
Als neu aufgenommene oder umgemeldete SchülerIn besteht für dich eine zweimonatige Probezeit. Entgeltpflicht besteht für die gesamte Probezeit (2 Monate), auch bei vorzeitiger Beendigung des Unterrichts.
Anmeldungen können direkt online erfolgen.
Die Aufnahme von SchülerInnen erfolgt in der Regel zum Beginn des neuen Schuljahres und, sofern Unterrichtsplätze zur Verfügung stehen, auch im laufenden Schuljahr.

