Ballett
Wir sind stolz darauf, an der MUSÄK klassischen Ballettunterricht anbieten zu können. Dies hat bei uns eine sehr lange Tradition. Bereits ab 6 Jahren können Nachwuchstänzer:innen die große Kunst des Balletttanzes erlernen. Mit Ivan Korneev haben wir einen Ballettmeister, der es schafft, den Tänzer:innen diese traditionsreiche Kunst auf professionelle und zeitgemäße Art zu vermitteln.
Ballett ist eine Freizeitbeschäftigung, die viel Freude bereitet. Dabei schult sie nicht nur harmonische Bewegungsabläufe und die Koordinations- und Konzentrationsfähigkeit, sondern auch das Vermögen zu einfühlsamem Miteinander. Darüber hinaus ist es gesundheitsfördern, beugt Haltungsschäden vor und hat einen positiven Effekt auf Körpergefühl und Selbstbewusstsein.
Sie sind sich nicht sicher, ob Ballett das Richtige für Sie oder Ihr Kind ist? Dann können Sie jederzeit in unseren Kursen schnuppern und sich beraten lassen. Bitte kontaktieren Sie uns!

Gebühren für Kinder / monatlich
- Einmal wöchentlich Unterricht á 60 Min/Woche: 41€
- Zweimal wöchentlich Unterricht á 60 Min/Woche: 77€
Gebühren für Erwachsene / monatlich
Voraussetzung mind. 6 Teilnehmer pro Gruppe
- Monatliche Kosten pro Teilnehmer: 51,30€
oder - Gesambetrag einmalig: 564,30€
Unsere Ermässigungen
Als kommunale Musikschule ist es unser Ziel, alle Kinder und Jugendlichen zu erreichen und einen professionellen Musikunterricht anzubieten. Ein wichtiges Mittel zur Unterstützung sind daher unsere Förderungen und Rabatte. Sehr gerne helfen wir mit weitergehenden Informationen und unterstützen Sie bei der Antragstellung.
Begabtenförderung:
In Fällen besonders förderungswürdiger Begabung kann auf Wunsch der Eltern von der jeweiligen Lehrkraft bei der Schulleitung eine Ermäßigung beantragt werden. Diese beträgt 20% und gilt jeweils für ein Schuljahr und ein Belegfach.Geschwisterermäßigung:
Werden drei oder mehr Kinder einer Familie gleichzeitig bei der Musikschule unterrichtet, erhält die Familie eine Ermäßigung von 25 % auf alle Belegungen.Sozialermäßigung:
Diese Ermäßigung für Kinder wird auf Antrag in allen Fällen gewährt, in denen die Eltern einen Wohnberechtigungsschein vorlegen können. Die Sozialermäßigung beträgt in der Regel 1/3 des Unterrichtsentgelts, Aufnahmeentgelts und der Instrumentenmiete.Bildung und Teilhabe:
Unter bestimmten Umständen kann über das Jobcenter des Landkreis Waldshut die Förderung „Bildung und Teilhabe am kulturellen Leben“ beantragt werden. Bei Bewilligung wird der Monatsbeitrag um 15€ reduziert. Kontaktieren Sie uns bitte für weitere Informationen.
Jetzt schnuppern!
Als neu aufgenommener oder umgemeldeter Schüler besteht für dich eine zweimonatige Probezeit. Entgeltpflicht besteht für die gesamte Probezeit (2 Monate), auch bei vorzeitiger Beendigung des Unterrichts.
Anmeldungen bedürfen der Schriftform und sind ausschließlich an die Schulleitung zu richten. Sie sind jederzeit möglich.
Die Aufnahme von Schülern erfolgt in der Regel zum Beginn des neuen Schuljahres und, sofern Unterrichtsplätze zur Verfügung stehen, auch im laufenden Schuljahr.