Musikschule
Bad Säckingen
Die Musikschule Bad Säckingen ist ein kommunaler Zweckverband, bestehend aus sechs Städten und Gemeinden sowie dem Landkreis Waldshut. In unserer Schule werden Schülerinnen und Schüler ohne Altersbeschränkung von 36 Lehrkräften mit fachspezifischer musikalischer Berufsausbildung unterrichtet. Alle unsere Fähigkeiten und zur Verfügung stehenden Mittel und Möglichkeiten setzen wir ein, um die Freude an der Musik weiterzugeben.
In diesen Städten und Gemeinden unterrichten wir vor Ort…
- Bad Säckingen
Herrischried
- Laufenburg
Murg
Rickenbach
Wehr

Entgelt- und Schulordnung
Als kommunale Musikschule ist es unser Ziel, alle Kinder und Jugendlichen zu erreichen und einen professionellen Musikunterricht anzubieten. Ein wichtiges Mittel zur Unterstützung sind daher unsere Förderungen und Rabatte. Sehr gerne helfen wir mit weitergehenden Informationen und unterstützen Sie bei der Antragstellung.
Entgeltordnung 2026/2027
In der Zweckverbandsversammlung am 18.11.2025 wurde die Entgeltordnung für das Schuljahr 2026/2027 beschlossen.
Diese gilt ab dem 01.09.2026.Entgeltordnung 2025/2026
In der Zweckverbandsversammlung am 12.11.2024 wurde die Entgeltordnung für das Schuljahr 2025/2026 beschlossen.
Diese gilt ab dem 01.09.2025.Ferienplan 2026/2027
Ferienplan 2025/2026
Schulordung ab 2026/2027
Schulordung bis 2025/2026
Satzung Zweckverband
Unsere Partner
Wir sind mehr als eine Musikschule…
Wofür interessierst du dich?
Wir bieten Unterricht und sonstige Aktivitäten im Musikschulgebäude in der Friedrichstraße 33 und dezentral nach Bedarf in den Schulgebäuden der Stadt und in den Mitgliedsgemeinden des Zweckverbandes an. Die Unterrichte finden in der Regel in den gemeindeeigenen Räumen statt, die dadurch zusätzlich sinnvoll genutzt werden.
INSTRUMENTENMIETE
Anschaffungswert bis 1.300 € : 17,00 € / monatlich
Anschaffungswert über 1.300 € : 22,50 € / monatlich
Gebühren für Kinder / monatlich
- Alle Hauptfächer á 20 Min/Woche: 60,00 € (nur Unterstufe)
- Alle Hauptfächer á 30 Min/Woche: 89,50 €
- Alle Hauptfächer á 45 Min/Woche: 131,50 €
- Alle Hauptfächer á 60 Min/Woche: 168,00 €
- 2 Schüler á 30 Min/Woche: 52,00 €
- 2 Schüler á 45 Min/Woche: 69,00 €
- Ab 3 Schüler á 45 Min/Woche: 48,50 €
- Klassenmusizieren (ab 6 Teilnehmern) ohne Instrument á 45 Min/Woche: 24,50 €
- Klassenmusizieren (ab 6 Teilnehmern) inkl. Instrument á 45 Min/Woche: 39,00 €
- Musikwelt der Kinder (2-3 Jahre) á 30 Min/Woche: 20,00 €
- Musikwelt der Kinder (ab 3 Jahre) á 45 Min/Woche: 29,50 €
- Instrumentenwelt (ab 6 Jahre) á 45 Min/Woche: 30,50 €
Voraussetzung mind. 6 Teilnehmer pro Gruppe
- Einmal wöchentlich Unterricht á 45 Min/Woche: 35,00 € (Kinderballett 4-6 Jahre)
- Einmal wöchentlich Unterricht á 60 Min/Woche: 45,50 €
- Zweimal wöchentlich Unterricht á 60 Min/Woche: 84,50 €
Gebühren für Erwachsene
- 5 Unterrichtsstunden á 30 Min/Woche: 155€
- 10 Unterrichtsstunden á 30 Min/Woche: 290€
- 5 Unterrichtsstunden á 45 Min/Woche: 230€
- 10 Unterrichtsstunden á 45 Min/Woche: 430€
- Auf Anfrage möglich (mind. 4 bis max. 6 Teilnehmer)
- 10er Pass á 45 Min. 2er-Gruppe = 480 € (240 €/Person)
- 10er Pass á 60 Min. 2er-Gruppe = 620 € (310 €/Person)
Voraussetzung mind. 6 Teilnehmer pro Gruppe
- Monatliche Kosten pro Teilnehmer: 53,50€
oder - Gesambetrag einmalig: 588,50€
Unsere Ermässigungen
Als kommunale Musikschule ist es unser Ziel, alle Kinder und Jugendlichen zu erreichen und einen professionellen Musikunterricht anzubieten. Ein wichtiges Mittel zur Unterstützung sind daher unsere Förderungen und Ermäßigungen. Sehr gerne helfen wir mit weitergehenden Informationen und unterstützen Sie bei der Antragstellung.
Begabtenförderung:
In Fällen besonders förderungswürdiger Begabung kann auf Wunsch der Eltern von der jeweiligen Lehrkraft bei der Schulleitung eine Ermäßigung beantragt werden. Diese beträgt 20% und gilt jeweils für ein Schuljahr und ein Belegfach.Geschwisterermäßigung:
Werden drei oder mehr Kinder einer Familie gleichzeitig bei der Musikschule unterrichtet, erhält die Familie eine Ermäßigung von 25 % auf alle Belegungen.Studienvorbereitende Ausbildung an Musikschulen (SVA):
Für Schülerinnen und Schüler die von der Musikschule in das SVA-Programm aufgenommen werden, beschränkt sich die Zahlungsverprlichtung auf das Entgelt für Einzelunterricht 45 Minuten. Alle darüber hinaus gehenden Angebote, welche für die Ausbildung notwendig sind, werden aufgrund einer Förderung nicht in Rechnung gestellt.Sozialermäßigung:
Diese Ermäßigung für Kinder wird auf Antrag in allen Fällen gewährt, in denen die Eltern einen Wohnberechtigungsschein vorlegen können. Die Sozialermäßigung beträgt in der Regel 1/3 des Unterrichtsentgelts, Aufnahmeentgelts und der Instrumentenmiete.Bildung und Teilhabe:
Unter bestimmten Umständen kann über das Jobcenter des Landkreis Waldshut die Förderung „Bildung und Teilhabe am kulturellen Leben“ beantragt werden. Bei Bewilligung wird der Monatsbeitrag um 15,- € reduziert. Kontaktieren Sie uns bitte für weitere Informationen.
Unsere Partner
Jetzt schnuppern!
Als neu aufgenommener oder umgemeldeter Schüler besteht für dich eine zweimonatige Probezeit. Über eine vorzeitige Beendigung des Unterrichts entscheidet die Schulleitung im Einvernehmen mit der Lehrkraft. Entgeltpflicht besteht für die gesamte Probezeit
(2 Monate), auch bei vorzeitiger Beendigung des Unterrichts.
Anmeldungen bedürfen der Schriftform und sind ausschließlich an die Schulleitung zu richten. Sie sind jederzeit möglich. Die Aufnahme von Schülern erfolgt in der Regel zum Beginn des neuen Schuljahres und, sofern Unterrichtsplätze zur Verfügung stehen, auch im laufenden Schuljahr.











