Projekt Beschreibung
Unterrichtsorte
Bad Säckingen
Rippolingen
Wehr
Instrumente
Klavier
Blockflöte
Kontakt
Zur Person
Susanne Zimmermann unterrichtet seit 1993 als Musikschullehrerin an der Musikschule Bad Säckingen.

Unsere Ermässigungen
Als kommunale Musikschule ist es unser Ziel, alle Kinder und Jugendlichen zu erreichen und einen professionellen Musikunterricht anzubieten. Ein wichtiges Mittel zur Unterstützung sind daher unsere Förderungen und Ermäßigungen. Sehr gerne helfen wir mit weitergehenden Informationen und unterstützen Sie bei der Antragstellung.
Begabtenförderung:
In Fällen besonders förderungswürdiger Begabung kann auf Wunsch der Eltern von der jeweiligen Lehrkraft bei der Schulleitung eine Ermäßigung beantragt werden. Diese beträgt 20% und gilt jeweils für ein Schuljahr und ein Belegfach.Geschwisterermäßigung:
Werden drei oder mehr Kinder einer Familie gleichzeitig bei der Musikschule unterrichtet, erhält die Familie eine Ermäßigung von 25 % auf alle Belegungen.Studienvorbereitende Ausbildung an Musikschulen (SVA):
Für Schülerinnen und Schüler die von der Musikschule in das SVA-Programm aufgenommen werden, beschränkt sich die Zahlungsverprlichtung auf das Entgelt für Einzelunterricht 45 Minuten. Alle darüber hinaus gehenden Angebote, welche für die Ausbildung notwendig sind, werden aufgrund einer Förderung nicht in Rechnung gestellt.Sozialermäßigung:
Diese Ermäßigung für Kinder wird auf Antrag in allen Fällen gewährt, in denen die Eltern einen Wohnberechtigungsschein vorlegen können. Die Sozialermäßigung beträgt in der Regel 1/3 des Unterrichtsentgelts, Aufnahmeentgelts und der Instrumentenmiete.Bildung und Teilhabe:
Unter bestimmten Umständen kann über das Jobcenter des Landkreis Waldshut die Förderung „Bildung und Teilhabe am kulturellen Leben“ beantragt werden. Bei Bewilligung wird der Monatsbeitrag um 15,- € reduziert. Kontaktieren Sie uns bitte für weitere Informationen.
Jetzt starten!
Als neu aufgenommene oder umgemeldete SchülerIn besteht für dich eine zweimonatige Probezeit. Entgeltpflicht besteht für die gesamte Probezeit (2 Monate), auch bei vorzeitiger Beendigung des Unterrichts.
Anmeldungen können direkt online erfolgen.
Die Aufnahme von SchülerInnen erfolgt in der Regel zum Beginn des neuen Schuljahres und, sofern Unterrichtsplätze zur Verfügung stehen, auch im laufenden Schuljahr.