Projekt Beschreibung

BLOCKFLÖTE

zu den lehrpersonen

Bad Säckingen, Rippolingen, Wehr

Darina Ablogina, Ruth Bilkenroth,
Margit Tauber, Susanne Zimmermann

Ab 5 Jahren spielbar

Blockflöte

Alle Holzblasinstrumente eignen sich gleichermaßen für solistisches Spiel wie für das Musizieren im Ensemble. Grundlage der Instrumentaltechnik ist eine sichere Atemführung sowie das Erwerben einer genauen Klangvorstellung. Die Literatur für Holzbläser umfaßt den Zeitraum von ca. 1600 bis heute. Der Schwerpunkt liegt bei der Blockflöte vor 1800 und in der Moderne. “Blockflöte” ist eigentlich der Nachname einer ganzen Familie. Dazu gehören viele verschieden große Instrumente. Im Anfängerunterricht beginnt man in der Regel mit der Sopran-Blockflöte, da dieses Instrument für Kinderhände gut zu greifen ist. Die Schüler lernen den differenzierten Umgang mit Atem und Tongebung, und erwerben sich nach und nach genaue Klangvorstellungen. Im Laufe der Zeit können sie diese Instrumentaltechniken auch auf andere “Familienmitglieder” (z.B. Alt-, Tenor-, Bassblockflöte) übertragen, und erhalten so noch vielfältigere Möglichkeiten zu musizieren, auch im Zusammenspiel mit anderen. Bis in ihre Blütezeit, das Barock, war die Blockflöte das Flöteninstrument schlechthin. Für sie gibt es anspruchsvolle Musik vom Mittelalter über die Renaissance zum Barock, und bis in die verschiedenen Stilrichtungen des 20. Jahrhunderts hinein. Dies alles ist sowohl solistisch als auch in verschiedenen Ensembles möglich, in gemischten Kammermusikbesetzungen oder reinen Blockflötenensembles. Beides ist an unserer Musikschule gegeben. Auch Kinder, die noch nicht so genau wissen, welches Instrument sie lernen möchten, oder solche, die für ihr “Lieblingsinstrument” noch zu klein sind, fangen oft mit der Blockflöte an. Die so erworbenen musikalischen Grundkenntnisse können sie später auf andere Instrumente übertragen. In der Regel beginnt der Blockflötenunterricht mit Schulbeginn oder im Anschluß an die MFE/ MGA. Wir verwenden ausschließlich Instrumente mit barocker Griffweise. Lassen Sie sich vor einem Instrumentenkauf unbedingt von unseren Blockflötenlehrkräften beraten.

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Unsere Lehrer

Grundlage für eine gelingende musikalische Bildung sind unsere gleichermaßen künstlerisch wie pädagogisch professionellen Lehrkräfte. Dies bedarf eines attraktiven Berufsbildes für Musikschulpädagoginnen und Musikschulpädagogen sowie gesicherter, angemessen ausgestalteter Arbeitsverhältnisse.

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Ein wertvolles Miteinander

Unsere kollegiale Zusammenarbeit ist von Wertschätzung und Toleranz geprägt.
Die Arbeit im Team ist Wesensmerkmal öffentlicher Musikschularbeit. Praxisnahe, wie auch zukunftsorientierte Fort- und Weiterbildung der Lehrkräfte ist für uns ein wesentlicher Qualitätsaspekt.

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Wir bieten Unterricht und sonstige Aktivitäten im Musikschulgebäude in der Friedrichstraße 33 und dezentral nach Bedarf in den Schulgebäuden der Stadt und in den Mitgliedsgemeinden des Zweckverbandes an. Die Unterrichte finden in der Regel in den gemeindeeigenen Räumen statt, die dadurch zusätzlich sinnvoll genutzt werden.

  • INSTRUMENTENMIETE
    Anschaffungswert bis 1.300 € : 15€ / monatlich
    Anschaffungswert über 1.300 € : 20€ / monatlich

Die folgenden Entgelte gelten für Schülerinnen mit Wohnsitz in einer Zweckverbandsgemeinde. Für sie übernehmen die Wohnsitzgemeinde und der Landkreis Waldshut jeweils einen Zuschuss, der als Einheimischenabschlag im Entgelt enthalten ist. Schüler von außerhalb müssen diesen „Zuschuss“ zusätzlich als Zuschlag zum Unterrichtsentgelt entrichten. Massgeblich für die Ermittlung sind die voraussichtlichen Umlagebeträge.

Unsere Ermässigungen

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  • Geschwisterermäßigung:
    Werden drei oder mehr Kinder einer Familie gleichzeitig bei der Jugendmusikschule unterrichtet, erhält die Familie eine Ermäßigung von 25 % auf alle Belegungen.

  • Sozialermäßigung:
    Diese Ermäßigung für Kinder wird auf Antrag in allen Fällen gewährt, in denen die Eltern einen Wohnberechtigungsschein vorlegen können. Die Sozialermäßigung beträgt in der Regel 33 1/3 des Unterrichtsentgelts, Aufnahmeentgelts und Instrumentenmiete.

  • Begabtenförderung:
    In Fällen besonders förderungswürdiger Begabung kann auf Wunsch der Eltern von der jeweiligen Lehrkraft bei der Schulleitung eine Ermäßigung beantragt werden. Diese beträgt 20% und gilt jeweils für ein Schuljahr und ein Belegfach.

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Als neu aufgenommener oder umgemeldeter Schüler besteht für dich eine zweimonatige Probezeit. Über eine vorzeitige Beendigung des Unterrichts entscheidet die Schulleitung im Einvernehmen mit der Lehrkraft. Entgeltpflicht besteht für die gesamte Probezeit (2 Monate), auch bei vorzeitiger Beendigung des Unterrichts.

Anmeldungen bedürfen der Schriftform und sind ausschließlich an die Schulleitung zu richten. Sie sind jederzeit möglich. Die Aufnahme von Schülern erfolgt in der Regel zum Beginn des neuen Schuljahres und, sofern Unterrichtsplätze zur Verfügung stehen, auch im laufenden Schuljahr.

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KONTAKT
Musikschule Säckingen
Friedrichstraße 33

79713 Bad Säckingen

Tel: 07761-2416
info@musaek.de

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