Projekt Beschreibung
Klarinette
Die Klarinette gehört wie das Fagott, die Oboe und die Querflöte zur der Familie der Holzblasinstrumente. Sie besteht aus insgesamt fünf Teilen, die ineinander gesteckt werden. Das schnabelförmige Mundstück ist aus gehärtetem Kautschuk. Moderne Mundstücke sind aus Kunststoff, manchmal auch aus Holz oder Glas und Metall gefertigt. Der Ton der Klarinette wird durch das ca. 12,5 mm breite einfache Rohrblatt (im Gegensatz zum Doppelrohrblatt beim Fagott) erzeugt. Dieses Rohrblatt wird am Mundstück mit Hilfe eines Metallhalters oder einer Schnur befestigt. Den Teil, der unter das Mundstück gesteckt wird nennt man Birne oder auch Fass, weil er etwas dicker ist. Mit ihm kann der Klarinettist sein Instrument stimmen. Die Länge der Birne entscheidet über die Tonhöhe. Unter die Birne werden zuerst das Oberstück und dann das Unterstück gesteckt. An ihnen sind die Klappen befestigt. Der unterste Teil der Klarinette ist der Trichter. Er ist für den Klang der tiefsten Töne verantwortlich. Die Klarinette besteht üblicherweise aus afrikanischem Grenadillholz, doch oft auch aus Buchsbaum- oder Ebenholz. Die Klappen der Klarinette sind aus Messing, Silber oder Gold. Das zusammengebaute Instrument hat eine Gesamtlänge von 66 cm.

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Wir bieten Unterricht und sonstige Aktivitäten im Musikschulgebäude in der Friedrichstraße 33 und dezentral nach Bedarf in den Schulgebäuden der Stadt und in den Mitgliedsgemeinden des Zweckverbandes an. Die Unterrichte finden in der Regel in den gemeindeeigenen Räumen statt, die dadurch zusätzlich sinnvoll genutzt werden.
INSTRUMENTENMIETE
Anschaffungswert bis 1.300 € : 15€ / monatlich
Anschaffungswert über 1.300 € : 20€ / monatlich
Die folgenden Entgelte gelten für Schülerinnen mit Wohnsitz in einer Zweckverbandsgemeinde. Für sie übernehmen die Wohnsitzgemeinde und der Landkreis Waldshut jeweils einen Zuschuss, der als Einheimischenabschlag im Entgelt enthalten ist. Schüler von außerhalb müssen diesen „Zuschuss“ zusätzlich als Zuschlag zum Unterrichtsentgelt entrichten. Massgeblich für die Ermittlung sind die voraussichtlichen Umlagebeträge.
Unsere Ermässigungen
Als kommunale Musikschule ist es unser Ziel, alle Kinder und Jugendlichen zu erreichen und einen professionellen Musikunterricht anzubieten. Ein wichtiges Mittel zur Unterstützung sind daher unsere Förderungen und Rabatte. Sehr gerne helfen wir mit weitergehenden Informationen und unterstützen Sie bei der Antragstellung.
Begabtenförderung:
In Fällen besonders förderungswürdiger Begabung kann auf Wunsch der Eltern von der jeweiligen Lehrkraft bei der Schulleitung eine Ermäßigung beantragt werden. Diese beträgt 20% und gilt jeweils für ein Schuljahr und ein Belegfach.Geschwisterermäßigung:
Werden drei oder mehr Kinder einer Familie gleichzeitig bei der Musikschule unterrichtet, erhält die Familie eine Ermäßigung von 25 % auf alle Belegungen.Sozialermäßigung:
Diese Ermäßigung für Kinder wird auf Antrag in allen Fällen gewährt, in denen die Eltern einen Wohnberechtigungsschein vorlegen können. Die Sozialermäßigung beträgt in der Regel 1/3 des Unterrichtsentgelts, Aufnahmeentgelts und der Instrumentenmiete.Bildung und Teilhabe:
Unter bestimmten Umständen kann über das Jobcenter des Landkreis Waldshut die Förderung „Bildung und Teilhabe am kulturellen Leben“ beantragt werden. Bei Bewilligung wird der Monatsbeitrag um 15€ reduziert. Kontaktieren Sie uns bitte für weitere Informationen.
Jetzt schnuppern
Als neu aufgenommener oder umgemeldeter Schüler besteht für dich eine zweimonatige Probezeit. Über eine vorzeitige Beendigung des Unterrichts entscheidet die Schulleitung im Einvernehmen mit der Lehrkraft. Entgeltpflicht besteht für die gesamte Probezeit (2 Monate), auch bei vorzeitiger Beendigung des Unterrichts.
Anmeldungen bedürfen der Schriftform und sind ausschließlich an die Schulleitung zu richten. Sie sind jederzeit möglich. Die Aufnahme von Schülern erfolgt in der Regel zum Beginn des neuen Schuljahres und, sofern Unterrichtsplätze zur Verfügung stehen, auch im laufenden Schuljahr.