Projekt Beschreibung
Tuba
Die Tuba ist das tiefste aller gängigen Blechblasinstrumente Sie besitzt drei bis sechs Ventile und zählt zu den Horn-Instrumenten. Tuba war im Römischen Reich die Bezeichnung für ein Blasinstrument aus Messing oder Bronze. Es besaß die Form einer geraden, lang gestreckten Röhre mit schmalem Schallbecher, ähnlich einer Fanfare, und entsprach wahrscheinlich der griechischen Salpinx. Heute versteht man unter einer Tuba das Bassinstrument der Familie der Bügelhörner. Die ersten Tuben wurden in Berlin um 1835 kurz nach der Erfindung der Ventiltechnik entwickelt. Wilhelm Wieprecht und Carl Wilhelm Moritz erhielten in diesem Jahr ein Patent auf eine Basstuba mit fünf Ventilen. Dank ihres vorteilhafteren Klangs und des genaueren Klanges ersetzte dieses Instrument in Orchestern schon bald ihre Vorläufer, den Serpent und die Ophikleide. Die Kontrabasstuba besitzt mit 580 Zentimetern die größte Grundrohrlänge aller Blechblasinstrumente. Einschließlich aller Ventilschleifen kommt dieses Instrument sogar auf 966 Zentimeter Länge. Im Sitzen ruht die Tuba auf den Oberschenkeln des Bläsers. Zum Spiel im Stand ist ein spezieller Ständer oder ein Schultergurt erforderlich. Die Finger der rechten Hand liegen auf den ersten drei bis fünf Ventilen. Mit der linken Hand wird das Instrument gestützt und je nach Konstruktion werden bis zu drei weitere Ventile, die der besseren Intonation dienen, gedrückt. Die Tuba wird mit einem Kesselmundstück gespielt.

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Wir bieten Unterricht und sonstige Aktivitäten im Musikschulgebäude in der Friedrichstraße 33 und dezentral nach Bedarf in den Schulgebäuden der Stadt und in den Mitgliedsgemeinden des Zweckverbandes an. Die Unterrichte finden in der Regel in den gemeindeeigenen Räumen statt, die dadurch zusätzlich sinnvoll genutzt werden.
INSTRUMENTENMIETE
Anschaffungswert bis 1.300 € : 13€ / monatlich
Anschaffungswert über 1.300 € : 18€ / monatlich
Die folgenden Entgelte gelten für Schülerinnen mit Wohnsitz in einer Zweckverbandsgemeinde. Für sie übernehmen die Wohnsitzgemeinde und der Landkreis Waldshut jeweils einen Zuschuss, der als Einheimischenabschlag im Entgelt enthalten ist. Schüler von außerhalb müssen diesen „Zuschuss“ zusätzlich als Zuschlag zum Unterrichtsentgelt entrichten. Massgeblich für die Ermittlung sind die voraussichtlichen Umlagebeträge.
Unsere Ermässigungen
Als kommunale Musikschule ist es unser Ziel, alle Kinder und Jugendlichen zu erreichen und einen professionellen Musikunterricht anzubieten. Ein wichtiges Mittel zur Unterstützung sind daher unsere Förderungen und Rabatte. Sehr gerne helfen wir mit weitergehenden Informationen und unterstützen Sie bei der Antragstellung.
Begabtenförderung:
In Fällen besonders förderungswürdiger Begabung kann auf Wunsch der Eltern von der jeweiligen Lehrkraft bei der Schulleitung eine Ermäßigung beantragt werden. Diese beträgt 20% und gilt jeweils für ein Schuljahr und ein Belegfach.Geschwisterermäßigung:
Werden drei oder mehr Kinder einer Familie gleichzeitig bei der Musikschule unterrichtet, erhält die Familie eine Ermäßigung von 25 % auf alle Belegungen.Sozialermäßigung:
Diese Ermäßigung für Kinder wird auf Antrag in allen Fällen gewährt, in denen die Eltern einen Wohnberechtigungsschein vorlegen können. Die Sozialermäßigung beträgt in der Regel 1/3 des Unterrichtsentgelts, Aufnahmeentgelts und der Instrumentenmiete.Bildung und Teilhabe:
Unter bestimmten Umständen kann über das Jobcenter des Landkreis Waldshut die Förderung „Bildung und Teilhabe am kulturellen Leben“ beantragt werden. Bei Bewilligung wird der Monatsbeitrag um 15€ reduziert. Kontaktieren Sie uns bitte für weitere Informationen.
Jetzt schnuppern
Als neu aufgenommener oder umgemeldeter Schüler besteht für dich eine zweimonatige Probezeit. Über eine vorzeitige Beendigung des Unterrichts entscheidet die Schulleitung im Einvernehmen mit der Lehrkraft. Entgeltpflicht besteht für die gesamte Probezeit (2 Monate), auch bei vorzeitiger Beendigung des Unterrichts.
Anmeldungen bedürfen der Schriftform und sind ausschließlich an die Schulleitung zu richten. Sie sind jederzeit möglich. Die Aufnahme von Schülern erfolgt in der Regel zum Beginn des neuen Schuljahres und, sofern Unterrichtsplätze zur Verfügung stehen, auch im laufenden Schuljahr.