Projekt Beschreibung
Schlagzeug
Das Schlagzeug, im Englischen Drum Set (von drum, die Trommel) genannt, ist eine Kombination verschiedener Schlaginstrumente. Im Laufe der Geschichte etablierten sich abhängig vom Musikstil unterschiedliche Aufbauten des Schlagzeugs. Zur heutigen Standardform gehören Kleine Trommel oder auch Snare Drum, Große Trommel, Tomtom, Hi-Hat, verschiedene Becken und Kleinperkussion wie zum Beispiel ein Holzblock, Cowbell oder Schellenkranz. Diese Kombination kann vom jeweiligen Musiker individuell zusammengestellt, variiert und mit Hilfe von Stativen und Befestigungseinrichtungen seiner Spielweise entsprechend angeordnet werden. Neben dem akustischen Schlagzeug existiert heute zudem ein elektronisches Pendant, siehe Elektronisches Schlagzeug. Im allgemeinen Sprachgebrauch werden die Begriffe Schlagzeug und Drum Set synonym verwendet, akademisch ist das Schlagzeug jedoch ein Synonym für Schlagwerk, der Oberbegriff für sämtliche Schlag- und Perkussionsinstrumente innerhalb eines Sinfonieorchesters. Schlagzeugnoten werden innerhalb der gängigen Notenschrift notiert. Zur Kennzeichnung dient der so genannte neutrale Notenschlüssel

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Wir bieten Unterricht und sonstige Aktivitäten im Musikschulgebäude in der Friedrichstraße 33 und dezentral nach Bedarf in den Schulgebäuden der Stadt und in den Mitgliedsgemeinden des Zweckverbandes an. Die Unterrichte finden in der Regel in den gemeindeeigenen Räumen statt, die dadurch zusätzlich sinnvoll genutzt werden.
INSTRUMENTENMIETE
Anschaffungswert bis 1.300 € : 15€ / monatlich
Anschaffungswert über 1.300 € : 20€ / monatlich
Die folgenden Entgelte gelten für Schülerinnen mit Wohnsitz in einer Zweckverbandsgemeinde. Für sie übernehmen die Wohnsitzgemeinde und der Landkreis Waldshut jeweils einen Zuschuss, der als Einheimischenabschlag im Entgelt enthalten ist. Schüler von außerhalb müssen diesen „Zuschuss“ zusätzlich als Zuschlag zum Unterrichtsentgelt entrichten. Massgeblich für die Ermittlung sind die voraussichtlichen Umlagebeträge.
Unsere Ermässigungen
Geschwisterermäßigung:
Werden drei oder mehr Kinder einer Familie gleichzeitig bei der Musikschule unterrichtet, erhält die Familie eine Ermäßigung von 25 % auf alle Belegungen.Sozialermäßigung:
Diese Ermäßigung für Kinder wird auf Antrag in allen Fällen gewährt, in denen die Eltern einen Wohnberechtigungsschein vorlegen können. Die Sozialermäßigung beträgt in der Regel 33 1/3 des Unterrichtsentgelts, Aufnahmeentgelts und Instrumentenmiete.Begabtenförderung:
In Fällen besonders förderungswürdiger Begabung kann auf Wunsch der Eltern von der jeweiligen Lehrkraft bei der Schulleitung eine Ermäßigung beantragt werden. Diese beträgt 20% und gilt jeweils für ein Schuljahr und ein Belegfach.
Jetzt schnuppern
Als neu aufgenommener oder umgemeldeter Schüler besteht für dich eine zweimonatige Probezeit. Über eine vorzeitige Beendigung des Unterrichts entscheidet die Schulleitung im Einvernehmen mit der Lehrkraft. Entgeltpflicht besteht für die gesamte Probezeit (2 Monate), auch bei vorzeitiger Beendigung des Unterrichts.
Anmeldungen bedürfen der Schriftform und sind ausschließlich an die Schulleitung zu richten. Sie sind jederzeit möglich. Die Aufnahme von Schülern erfolgt in der Regel zum Beginn des neuen Schuljahres und, sofern Unterrichtsplätze zur Verfügung stehen, auch im laufenden Schuljahr.