Projekt Beschreibung
Saxophon
Das Saxophon wurde von dem Belgier Adolphe Sax (eigentlich Antoine Joseph Sax) im Jahr 1840 erfunden und am 21. März 1846 unter der Nummer 3226 in Frankreich patentiert. Es ist ein Blasinstrument und gehört zur Familie der Holzblasinstrumente. Im Patentantrag begründet Sax seine Erfindung mit dem Fehlen gut klingender Holzblasinstrumente der tiefen Lage. Das erste von Adolphe Sax gebaute Saxophon war ein Bassinstrument in C. Er konzipierte das neue Instrument jedoch von vornherein für die Stimmlagen von Sopran bis Subkontrabass, abwechselnd im Quart-/Quintabstand. Dabei sah er die C/F-Stimmung für den Gebrauch im Sinfonieorchester vor, während die B/Es-Stimmung für die Militärmusik gedacht war. Die C- und F-Instrumente werden heute kaum noch hergestellt und hatten nie die Bedeutung, die sie nach ihrem Erfinder hätten haben sollen. Einzig das C-Melody-Saxophon wurde bis in die 1950er-Jahre gebaut und im Jazz, vor allem im Swing, viel verwendet. 1929 übernahm Henri Selmer die Pariser Werkstatt von Adolphe Sax und wurde zum offiziellen Inhaber von dessen Patentrechten. 2010 feierte Henri Selmer Paris das 125-jährige Firmenjubiläum. Saxophone von Henri Selmer Paris, besonders das Mark VI, haben mittlerweile Kultstatus und gehören zu den handwerklich herausragenden Produkten. Erst mit dem Aufkommen des Jazz begann der eigentliche Siegeszug dieses Instruments mit seinem sehr variablen Klang und großen dynamischen Umfang. Inzwischen ist es bei Konzert- und Tanzmusik eines der beliebtesten Soloinstrumente, und viele bekannte Solisten haben ihre eigenen Bands oder Combos gegründet

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Wir bieten Unterricht und sonstige Aktivitäten im Musikschulgebäude in der Friedrichstraße 33 und dezentral nach Bedarf in den Schulgebäuden der Stadt und in den Mitgliedsgemeinden des Zweckverbandes an. Die Unterrichte finden in der Regel in den gemeindeeigenen Räumen statt, die dadurch zusätzlich sinnvoll genutzt werden.
INSTRUMENTENMIETE
Anschaffungswert bis 1.300 € : 13€ / monatlich
Anschaffungswert über 1.300 € : 18€ / monatlich
Die folgenden Entgelte gelten für Schülerinnen mit Wohnsitz in einer Zweckverbandsgemeinde. Für sie übernehmen die Wohnsitzgemeinde und der Landkreis Waldshut jeweils einen Zuschuss, der als Einheimischenabschlag im Entgelt enthalten ist. Schüler von außerhalb müssen diesen „Zuschuss“ zusätzlich als Zuschlag zum Unterrichtsentgelt entrichten. Massgeblich für die Ermittlung sind die voraussichtlichen Umlagebeträge.
Unsere Ermässigungen
Geschwisterermäßigung:
Werden drei oder mehr Kinder einer Familie gleichzeitig bei der Jugendmusikschule unterrichtet, erhält die Familie eine Ermäßigung von 25 % auf alle Belegungen.Sozialermäßigung:
Diese Ermäßigung für Kinder wird auf Antrag in allen Fällen gewährt, in denen die Eltern einen Wohnberechtigungsschein vorlegen können. Die Sozialermäßigung beträgt in der Regel 33 1/3 des Unterrichtsentgelts, Aufnahmeentgelts und Instrumentenmiete.Begabtenförderung:
In Fällen besonders förderungswürdiger Begabung kann auf Wunsch der Eltern von der jeweiligen Lehrkraft bei der Schulleitung eine Ermäßigung beantragt werden. Diese beträgt 20% und gilt jeweils für ein Schuljahr und ein Belegfach.
Jetzt schnuppern
Als neu aufgenommener oder umgemeldeter Schüler besteht für dich eine zweimonatige Probezeit. Über eine vorzeitige Beendigung des Unterrichts entscheidet die Schulleitung im Einvernehmen mit der Lehrkraft. Entgeltpflicht besteht für die gesamte Probezeit (2 Monate), auch bei vorzeitiger Beendigung des Unterrichts.
Anmeldungen bedürfen der Schriftform und sind ausschließlich an die Schulleitung zu richten. Sie sind jederzeit möglich. Die Aufnahme von Schülern erfolgt in der Regel zum Beginn des neuen Schuljahres und, sofern Unterrichtsplätze zur Verfügung stehen, auch im laufenden Schuljahr.