Projekt Beschreibung

QUERFLÖTE

zu den lehrpersonen

Bad Säckingen, Wehr, Laufenburg

Marta Klavina, Celine Pellmont

Ab 5 Jahren spielbar

Querflöte

Die Querflöte ist ein Holzblasinstrument mit Anblaskante Ihr wundert euch sicher, dass man eine Querflöte als Holzblasinstrument bezeichnet, obwohl sie gar nicht aus Holz ist. Die Erklärung dafür ist, dass sie sich aus der mittelalterlichen Querpfeife beziehungsweise der Schwegelpfeife entwickelt hat, und diese wurden aus Holz hergestellt. Gegen Ende des Barocks, das war ungefähr um 1750, verdrängte die Querflöte die mittelalterliche Blockflöte und wurde zu einem Solo- und Orchesterinstrument. Die Querflöte wird aber nicht nur gerne im Orchester eingesetzt sondern auch für Rock- oder Jazzmusik verwendet.

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Unsere Lehrer

Grundlage für eine gelingende musikalische Bildung sind unsere gleichermaßen künstlerisch wie pädagogisch professionellen Lehrkräfte. Dies bedarf eines attraktiven Berufsbildes für Musikschulpädagoginnen und Musikschulpädagogen sowie gesicherter, angemessen ausgestalteter Arbeitsverhältnisse.

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Ein wertvolles Miteinander

Unsere kollegiale Zusammenarbeit ist von Wertschätzung und Toleranz geprägt.
Die Arbeit im Team ist Wesensmerkmal öffentlicher Musikschularbeit. Praxisnahe, wie auch zukunftsorientierte Fort- und Weiterbildung der Lehrkräfte ist für uns ein wesentlicher Qualitätsaspekt.

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Wir bieten Unterricht und sonstige Aktivitäten im Musikschulgebäude in der Friedrichstraße 33 und dezentral nach Bedarf in den Schulgebäuden der Stadt und in den Mitgliedsgemeinden des Zweckverbandes an. Die Unterrichte finden in der Regel in den gemeindeeigenen Räumen statt, die dadurch zusätzlich sinnvoll genutzt werden.

  • INSTRUMENTENMIETE
    Anschaffungswert bis 1.300 € : 13€ / monatlich
    Anschaffungswert über 1.300 € : 18€ / monatlich

Die folgenden Entgelte gelten für Schülerinnen mit Wohnsitz in einer Zweckverbandsgemeinde. Für sie übernehmen die Wohnsitzgemeinde und der Landkreis Waldshut jeweils einen Zuschuss, der als Einheimischenabschlag im Entgelt enthalten ist. Schüler von außerhalb müssen diesen „Zuschuss“ zusätzlich als Zuschlag zum Unterrichtsentgelt entrichten. Massgeblich für die Ermittlung sind die voraussichtlichen Umlagebeträge.

Unsere Ermässigungen

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  • Geschwisterermäßigung:
    Werden drei oder mehr Kinder einer Familie gleichzeitig bei der Jugendmusikschule unterrichtet, erhält die Familie eine Ermäßigung von 25 % auf alle Belegungen.

  • Sozialermäßigung:
    Diese Ermäßigung für Kinder wird auf Antrag in allen Fällen gewährt, in denen die Eltern einen Wohnberechtigungsschein vorlegen können. Die Sozialermäßigung beträgt in der Regel 33 1/3 des Unterrichtsentgelts, Aufnahmeentgelts und Instrumentenmiete.

  • Begabtenförderung:
    In Fällen besonders förderungswürdiger Begabung kann auf Wunsch der Eltern von der jeweiligen Lehrkraft bei der Schulleitung eine Ermäßigung beantragt werden. Diese beträgt 20% und gilt jeweils für ein Schuljahr und ein Belegfach.

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Als neu aufgenommener oder umgemeldeter Schüler besteht für dich eine zweimonatige Probezeit. Über eine vorzeitige Beendigung des Unterrichts entscheidet die Schulleitung im Einvernehmen mit der Lehrkraft. Entgeltpflicht besteht für die gesamte Probezeit (2 Monate), auch bei vorzeitiger Beendigung des Unterrichts.

Anmeldungen bedürfen der Schriftform und sind ausschließlich an die Schulleitung zu richten. Sie sind jederzeit möglich. Die Aufnahme von Schülern erfolgt in der Regel zum Beginn des neuen Schuljahres und, sofern Unterrichtsplätze zur Verfügung stehen, auch im laufenden Schuljahr.

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KONTAKT
Musikschule Säckingen
Friedrichstraße 33

79713 Bad Säckingen

Tel: 07761-2416
info@musaek.de

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