Projekt Beschreibung
Oboe
Der Name der Oboe kommt von dem französischen Wort „hautbois“ (sprich: Oboa), was hohes oder lautes Holz bedeutet. Das Instrument ist leicht kegelförmig, das heißt der Kopfteil ist kleiner als der Fuß des Instruments. Das Mundstück der Oboe wird kurz „Rohr“ genannt (Das kannst du auch auf dem Bild erkennen). Das Holz dafür stammt aus Südfrankreich und Kalifornien, wo es auf Plantagen extra für Oboen angebaut wird. Oboenrohre sind sehr empfindlich, daher müssen sie sehr vorsichtig behandelt werden. Vor Gebrauch weicht der Oboist sein Rohr in Wasser ein, um damit spielen zu können. Da der Klang der Oboe stark von dem „Rohrblatt“ abhängt, lassen sich die Oboisten dieses Rohrblatt mit viel Zeit und Sorgfalt von einem Instrumentenbauer herstellen.

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Wir bieten Unterricht und sonstige Aktivitäten im Musikschulgebäude in der Friedrichstraße 33 und dezentral nach Bedarf in den Schulgebäuden der Stadt und in den Mitgliedsgemeinden des Zweckverbandes an. Die Unterrichte finden in der Regel in den gemeindeeigenen Räumen statt, die dadurch zusätzlich sinnvoll genutzt werden.
INSTRUMENTENMIETE
Anschaffungswert bis 1.300 € : 15€ / monatlich
Anschaffungswert über 1.300 € : 20€ / monatlich
Die folgenden Entgelte gelten für Schülerinnen mit Wohnsitz in einer Zweckverbandsgemeinde. Für sie übernehmen die Wohnsitzgemeinde und der Landkreis Waldshut jeweils einen Zuschuss, der als Einheimischenabschlag im Entgelt enthalten ist. Schüler von außerhalb müssen diesen „Zuschuss“ zusätzlich als Zuschlag zum Unterrichtsentgelt entrichten. Massgeblich für die Ermittlung sind die voraussichtlichen Umlagebeträge.
Unsere Ermässigungen
Geschwisterermäßigung:
Werden drei oder mehr Kinder einer Familie gleichzeitig bei der Jugendmusikschule unterrichtet, erhält die Familie eine Ermäßigung von 25 % auf alle Belegungen.Sozialermäßigung:
Diese Ermäßigung für Kinder wird auf Antrag in allen Fällen gewährt, in denen die Eltern einen Wohnberechtigungsschein vorlegen können. Die Sozialermäßigung beträgt in der Regel 33 1/3 des Unterrichtsentgelts, Aufnahmeentgelts und Instrumentenmiete.Begabtenförderung:
In Fällen besonders förderungswürdiger Begabung kann auf Wunsch der Eltern von der jeweiligen Lehrkraft bei der Schulleitung eine Ermäßigung beantragt werden. Diese beträgt 20% und gilt jeweils für ein Schuljahr und ein Belegfach.
Jetzt schnuppern
Als neu aufgenommener oder umgemeldeter Schüler besteht für dich eine zweimonatige Probezeit. Über eine vorzeitige Beendigung des Unterrichts entscheidet die Schulleitung im Einvernehmen mit der Lehrkraft. Entgeltpflicht besteht für die gesamte Probezeit (2 Monate), auch bei vorzeitiger Beendigung des Unterrichts.
Anmeldungen bedürfen der Schriftform und sind ausschließlich an die Schulleitung zu richten. Sie sind jederzeit möglich. Die Aufnahme von Schülern erfolgt in der Regel zum Beginn des neuen Schuljahres und, sofern Unterrichtsplätze zur Verfügung stehen, auch im laufenden Schuljahr.