Projekt Beschreibung
E-Gitarre
Die E-Gitarre ist eine für elektrische Tonabnahme entwickelte Gitarre. Sie setzt im Gegensatz zur akustischen Gitarre nicht primär auf einen akustischen Klangkörper zur Verstärkung der Saitenschwingungen. Dadurch können andere Bauformen erreicht werden, die vielen E-Gitarren unter anderem eine besonders leichte Bespielbarkeit verleihen. Ein weiterer Vorteil ist die Vielfalt an erzeugbaren Sounds, die mittels Gitarrenverstärkern und Effektgeräten erzeugt werden können. Die Entwicklung der E-Gitarre wurde von dem Wunsch getrieben, dem Instrument eine größere Lautstärke zu verschaffen. Das wurde notwendig, da sich die Gitarristen im Jazz mit rein akustischen Instrumenten nur schlecht gegen Bläser oder auch nur ein einzelnes Klavier durchsetzen konnten. So entwickelte sich die E-Gitarre stufenweise aus der bekannten akustischen Gitarre. Deshalb wird unter dem Begriff E-Gitarre im weiteren Sinne die gesamte Bandbreite von akustischen (Jazz-)Gitarren mit angebautem Tonabnehmer auf der einen Seite und Gitarren ohne Resonanzkörper auf der anderen Seite verstanden. Zwischen diesen beiden Extremen gibt es zahlreiche Mischformen, die sich bis heute gehalten haben und die meistens als „halbakustische“ E-Gitarren oder Halbresonanzgitarren bezeichnet werden (z. B. Gibson ES-335).

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Wir bieten Unterricht und sonstige Aktivitäten im Musikschulgebäude in der Friedrichstraße 33 und dezentral nach Bedarf in den Schulgebäuden der Stadt und in den Mitgliedsgemeinden des Zweckverbandes an. Die Unterrichte finden in der Regel in den gemeindeeigenen Räumen statt, die dadurch zusätzlich sinnvoll genutzt werden.
INSTRUMENTENMIETE
Anschaffungswert bis 1.300 € : 15€ / monatlich
Anschaffungswert über 1.300 € : 20€ / monatlich
Die folgenden Entgelte gelten für Schülerinnen mit Wohnsitz in einer Zweckverbandsgemeinde. Für sie übernehmen die Wohnsitzgemeinde und der Landkreis Waldshut jeweils einen Zuschuss, der als Einheimischenabschlag im Entgelt enthalten ist. Schüler von außerhalb müssen diesen „Zuschuss“ zusätzlich als Zuschlag zum Unterrichtsentgelt entrichten. Massgeblich für die Ermittlung sind die voraussichtlichen Umlagebeträge.
Unsere Ermässigungen
Geschwisterermäßigung:
Werden drei oder mehr Kinder einer Familie gleichzeitig bei der Jugendmusikschule unterrichtet, erhält die Familie eine Ermäßigung von 25 % auf alle Belegungen.Sozialermäßigung:
Diese Ermäßigung für Kinder wird auf Antrag in allen Fällen gewährt, in denen die Eltern einen Wohnberechtigungsschein vorlegen können. Die Sozialermäßigung beträgt in der Regel 33 1/3 des Unterrichtsentgelts, Aufnahmeentgelts und Instrumentenmiete.Begabtenförderung:
In Fällen besonders förderungswürdiger Begabung kann auf Wunsch der Eltern von der jeweiligen Lehrkraft bei der Schulleitung eine Ermäßigung beantragt werden. Diese beträgt 20% und gilt jeweils für ein Schuljahr und ein Belegfach.
Jetzt schnuppern
Als neu aufgenommener oder umgemeldeter Schüler besteht für dich eine zweimonatige Probezeit. Über eine vorzeitige Beendigung des Unterrichts entscheidet die Schulleitung im Einvernehmen mit der Lehrkraft. Entgeltpflicht besteht für die gesamte Probezeit (2 Monate), auch bei vorzeitiger Beendigung des Unterrichts.
Anmeldungen bedürfen der Schriftform und sind ausschließlich an die Schulleitung zu richten. Sie sind jederzeit möglich. Die Aufnahme von Schülern erfolgt in der Regel zum Beginn des neuen Schuljahres und, sofern Unterrichtsplätze zur Verfügung stehen, auch im laufenden Schuljahr.